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Sie haben eine Immobilie geerbt? Welche Möglichkeiten Sie nun haben

Mit einer Immobilienerbschaft geht oft eine schwierige Lebensphase einher, in Sie auf professionelle Makler-Hilfe setzen sollten. Denn trotz der schwierigen Umstände, die der Tod eines Verwandten mit sich bringt, müssen wichtige Fragen rund um dessen Immobilien geklärt werden – und das auch noch zeitnah. Gerne stehe ich Ihnen hier beratend zur Seite. Bei Erbengemeinschaften agiere ich als neutrale Vermittler und finde gemeinsam eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung.

Die Handlungsoptionen bei einer Immobilienerbschaft

Erbschaften dieser Art sind alles andere als selten: Jahr für Jahr werden allein in Deutschland Immobilien im Wert vieler Milliarden vererbt. Die Erben stehen immer vor den gleichen Fragen: Was tun mit dem Haus, dem Grundstück oder der Wohnung? Eine Pauschallösung gibt es nicht, denn die beste Option ist von den individuellen Umständen und der Erben abhängig. Im Endeffekt läuft es aber auf diese drei Möglichkeiten hinaus:

  • die Immobilie selber nutzen, 
  • die Immobilie vermieten
  • oder die Immobilie verkaufen.

Selbstnutzung: Diese Option setzt voraus, dass die Erben nicht an ihren derzeitigen Wohnort gebunden sind, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen. Darüber hinaus sollte die Immobilie natürlich auch zur Lebenssituation passen. Eine mehrköpfige Familie kann mit einer kleinen Eigentumswohnung ebenso wenig anfangen wie ein Junggeselle mit dem 300 m² umfassenden Haus seiner Großeltern. Dabei muss bedacht werden, dass jede Immobilie auch entsprechende Kosten mit sich bringt. Ob durch dringend nötige Renovierungsarbeiten oder durch laufende Kosten, wie sie durch Strom, Heizung und Wasser entstehen.

Immobilie vermieten: Handelt es sich bei der Erbschaft um eine Wohnung oder um ein Mehrfamilienhaus, bietet sich eine Vermietung an. Auf diesem Wege lässt sich ein regelmäßiges Einkommen generieren, dass sich auch unter mehreren Erben aufteilen lässt. Allerdings sind Sie bei dieser Option Ansprechpartner für Ihre Mieter und müssen beispielsweise Aufgaben der Instandhaltung und Verwaltung übernehmen.  

Verkauf der Immobilie: Dies ist eine oft gewählte Option, wenn man als Erbe selber kein Interesse an der Immobilie hat und sich diese für eine Vermietung nicht eignet, sei es aufgrund ihrer Größe oder der Lage. Durch den Verkauf steht den Erben eine größere Geldsumme zur Verfügung, die weitere Handlungsoptionen eröffnet. Darüber hinaus ist der Verkauf auch dann ratsam, wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Uneinigkeiten in Bezug auf die Nutzung kommt. Liegt die Entscheidung über den Verbleib der geerbten Immobilie nicht bei einem Alleinerben, sondern einer Erbengemeinschaft, kann ein Makler eine vermittelnde Position einnehmen und eine für alle Beteiligten befriedigende Übereinkunft finden. 

Egal welche der Optionen für Sie infrage kommt, ich unterstütze Sie gerne bei allen anfallenden Schritten.

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Die Handlungsoptionen bei einer Immobilienerbschaft

Erbschaften dieser Art sind alles andere als selten: Jahr für Jahr werden allein in Deutschland Immobilien im Wert vieler Milliarden vererbt. Die Erben stehen immer vor den gleichen Fragen: Was tun mit dem Haus, dem Grundstück oder der Wohnung? Eine Pauschallösung gibt es nicht, denn die beste Option ist von den individuellen Umständen und der Erben abhängig. Im Endeffekt läuft es aber auf diese drei Möglichkeiten hinaus:

  • die Immobilie selber nutzen, 
  • die Immobilie vermieten
  • oder die Immobilie verkaufen.

Selbstnutzung: Diese Option setzt voraus, dass die Erben nicht an ihren derzeitigen Wohnort gebunden sind, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen. Darüber hinaus sollte die Immobilie natürlich auch zur Lebenssituation passen. Eine mehrköpfige Familie kann mit einer kleinen Eigentumswohnung ebenso wenig anfangen wie ein Junggeselle mit dem 300 m² umfassenden Haus seiner Großeltern. Dabei muss bedacht werden, dass jede Immobilie auch entsprechende Kosten mit sich bringt. Ob durch dringend nötige Renovierungsarbeiten oder durch laufende Kosten, wie sie durch Strom, Heizung und Wasser entstehen.

Immobilie vermieten: Handelt es sich bei der Erbschaft um eine Wohnung oder um ein Mehrfamilienhaus, bietet sich eine Vermietung an. Auf diesem Wege lässt sich ein regelmäßiges Einkommen generieren, dass sich auch unter mehreren Erben aufteilen lässt. Allerdings sind Sie bei dieser Option Ansprechpartner für Ihre Mieter und müssen beispielsweise Aufgaben der Instandhaltung und Verwaltung übernehmen.  

Verkauf der Immobilie: Dies ist eine oft gewählte Option, wenn man als Erbe selber kein Interesse an der Immobilie hat und sich diese für eine Vermietung nicht eignet, sei es aufgrund ihrer Größe oder der Lage. Durch den Verkauf steht den Erben eine größere Geldsumme zur Verfügung, die weitere Handlungsoptionen eröffnet. Darüber hinaus ist der Verkauf auch dann ratsam, wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Uneinigkeiten in Bezug auf die Nutzung kommt. Liegt die Entscheidung über den Verbleib der geerbten Immobilie nicht bei einem Alleinerben, sondern einer Erbengemeinschaft, kann ein Makler eine vermittelnde Position einnehmen und eine für alle Beteiligten befriedigende Übereinkunft finden. 

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